
Verein und Wirtschaft
Basketball und Sponsoring:Was Vereine bei Partnern aus der Glücksspielbranche wissen sollten
Ohne Sponsoren läuft im Basketball wenig. Das gilt für die Profiliga genauso wie für ambitionierte Vereine in der ProB oder Regionalliga. Hallenmiete, Reisekosten, Gehälter, Jugendarbeit: Ein großer Teil davon wird über Partner aus der Wirtschaft finanziert. Wie wichtig ein Hauptsponsor sein kann, zeigt die Geschichte in Hanau, als die Unternehmensgruppe Ebbecke als Hauptsponsor einstieg.
Wie Sponsoring im Basketball funktioniert
Ein Sponsorenvertrag ist mehr als ein Logo auf dem Trikot. Meist kauft ein Partner ein Paket: Werbefläche auf dem Trikot oder dem Hallenboden, Banden, Präsenz in der Hallenzeitung, Beiträge in den sozialen Kanälen, dazu VIP-Karten für Kunden und Mitarbeiter. Größere Partner erwerben Namensrechte, so wie es in der Bundesliga mit dem Titelsponsor der Liga seit der Saison 2016/17 geschieht. Kleinere Unternehmen aus der Region steigen oft mit einer Bande oder einer Patenschaft für ein Jugendteam ein.
Für den Verein zählt neben dem Geld die Verlässlichkeit. Ein Sponsor, der über mehrere Jahre dabei bleibt, macht Planung möglich: Spieler können längere Verträge bekommen, die Jugendarbeit kann wachsen. Genau deshalb schauen Vorstände bei neuen Partnern genau hin, wer da eigentlich anklopft und was er erwartet.
Seit einigen Jahren klopfen neue Interessenten an: Wettanbieter und Online Casinos. Sie suchen Werbeflächen mit Reichweite und einem sportbegeisterten Publikum. Für Vereine ist das verlockend, wirft aber Fragen auf. Wer prüfen will, welche Anbieter in Deutschland legal tätig sind, kann sich an einer Übersicht über seriöse Casino-Anbieter orientieren, die Lizenz, Limits und Spielerschutz vergleicht. Das ist aber nur der erste Schritt.
Die rechtliche Grundlage: Glücksspielstaatsvertrag 2021
Seit dem Glücksspielstaatsvertrag von 2021 gibt es in Deutschland legale Online-Angebote für Sportwetten, virtuelle Automatenspiele und Online-Poker. Werben dürfen nur Anbieter, die eine deutsche Erlaubnis haben. Zuständig für die bundesweiten Online-Erlaubnisse ist die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder in Halle an der Saale. Sie führt eine öffentliche Whitelist, auf der jeder Verein nachsehen kann, ob ein Interessent zugelassen ist.
Daneben haben die Länder eigene Zuständigkeiten, etwa für Spielhallen und Spielbanken. In Hessen bündelt das Innenministerium die Informationen dazu auf seiner Seite zum Glücksspiel in Hessen, inklusive der Regeln aus dem hessischen Spielhallengesetz.
Was bei der Werbung erlaubt ist
Ein lizenzierter Anbieter darf auf Banden, Trikots oder der Pressewand erscheinen. Es gibt aber Einschränkungen, die Vereine kennen sollten. Aktive Spieler und Funktionäre dürfen nicht für Sportwetten werben. Werbung für Wetten auf ein laufendes Spiel während der Übertragung genau dieses Spiels ist unzulässig. Für virtuelle Automatenspiele und Poker gilt im Fernsehen und im Internet ein Werbeverbot zwischen 6 und 21 Uhr, was bei Livestreams von Abendspielen relevant werden kann.
Auch die Ligen selbst machen Vorgaben. Die easyCredit BBL regelt in ihren Marketing- und Medienrichtlinien, welche Werbeflächen es gibt und wie Werbung in Halle und Übertragung umgesetzt wird. Vereine in den unteren Ligen sollten vor einem Vertrag beim eigenen Verband nachfragen, ob es ähnliche Regeln gibt.
Jugendschutz: Der heikelste Punkt
Basketballvereine leben von ihrer Jugend. Viele haben Kooperationen mit Schulen und Dutzende Jugendteams. Glücksspielwerbung darf sich aber nicht an Minderjährige richten. In der Praxis heißt das:
- Keine Logos von Glücksspielanbietern auf Trikots und Trainingskleidung von Jugendteams
- Keine Werbung bei Jugendturnieren, Camps oder Schul-AGs
- Klare Trennung: Glücksspielpartner nur im Umfeld der ersten Mannschaft
- Keine Gewinnspiele mit Glücksspielbezug in Kanälen, die vor allem Kinder erreichen
Manche Vereine gehen noch einen Schritt weiter und verzichten bei Heimspielen mit vielen Schulklassen auf der Tribüne ganz auf Glücksspielwerbung auf dem Videowürfel. Das kostet wenig und zeigt Eltern, dass der Verein das Thema ernst nimmt.
Seriöse Partner erkennen
Vor der Unterschrift lohnt sich ein kurzer Check. Steht der Anbieter auf der Whitelist? Setzt er das Einzahlungslimit von 1.000 Euro im Monat um, prüft er die Identität seiner Kunden und ist er an die Sperrdatei OASIS angeschlossen? Seriöse Anbieter nennen ihre Erlaubnis ohnehin von sich aus und haben klare Vorgaben, wie ihre Werbung aussehen darf. Wer ausweichend antwortet oder auf eine Lizenz aus dem Ausland verweist, ist kein geeigneter Partner. Sinnvoll ist auch eine Klausel, die dem Verein ein Kündigungsrecht gibt, falls der Anbieter seine Erlaubnis verliert.
Ein Blick auf die eigene Partnerliste hilft ebenfalls. Passt ein Glücksspielanbieter zu den anderen Sponsoren, zu Sparkasse, Handwerk und Mittelstand aus der Region? Oder sorgt er bei Fans und Eltern für Unmut? Diese Frage sollte der Vorstand ehrlich beantworten, am besten nach einem Gespräch mit den langjährigen Partnern und dem Fanbeirat.
Spielerschutz gehört zum Vertrag
Glücksspielsucht ist kein Randthema. Die hessenschau hat beschrieben, wie Betroffene in Hessen in die Spirale geraten und wie wenige davon Hilfe suchen. Vereine können hier Verantwortung übernehmen, etwa indem sie im Vertrag Präventionsmaßnahmen festschreiben: Hinweise auf Hilfsangebote in der Hallenzeitung, das Mindestalter von 18 Jahren gut sichtbar oder gemeinsame Aktionen zum Thema Spielerschutz.
Fazit: Geld ja, aber mit klaren Regeln
Ein Partner aus der Glücksspielbranche kann einem Basketballverein wirtschaftlich helfen. Voraussetzung sind eine deutsche Lizenz, eine saubere Trennung vom Jugendbereich und Werbung, die sich an die Regeln hält. Wer diese Punkte vorab klärt, schützt seinen Verein, seine Fans und seinen Ruf. Und wer am Ende lieber auf das Geld verzichtet, findet in der Region meist auch andere Partner, die zum Verein passen.